Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeiner Teil

Geschäftsadresse

Sven von Werner
Webdesign · Webentwicklung · Training
Scheffelstraße 13
60318 Frankfurt

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur Sven von Werner (im Folgenden „Agentur“) und ihren Auftraggeber:innen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Angebote und Gültigkeit

Angebote der Agentur sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Die verbindliche Beauftragung erfolgt durch schriftliche Annahme, z. B. per E-Mail, durch unterschriebenes PDF oder dokumentierte Zustimmung in einem Projektmanagementsystem. Änderungen oder Ergänzungen am Angebot werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur wirksam.

2. Begriffsdefinitionen

  1. Leistung bezeichnet alle von der Agentur angebotenen Tätigkeiten, insbesondere Beratung, Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Schulung.
  2. Webdesign umfasst die visuelle Gestaltung digitaler Oberflächen, inklusive Layout, Typografie und User Interface Design.
  3. Webentwicklung bezeichnet die technische Umsetzung von Weblösungen, insbesondere Frontend- und Backend-Programmierung, Systemintegration und Schnittstellenentwicklung.
  4. Training bezeichnet die strukturierte Vermittlung von Wissen und Kompetenzen durch die Agentur – in Form von Schulungen, Workshops, Webinaren oder digitalen Lernformaten.
  5. Arbeitsergebnis bezeichnet das konkrete Resultat eines Auftrags, z. B. eine Website, ein Design oder ein Schulungskonzept.

3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Grundlage der Zusammenarbeit ist ein schriftliches oder schriftlich bestätigtes Briefing, das Ziel, Umfang und Anforderungen des Projekts definiert. Dieses Briefing ist verbindlich für die Angebotserstellung sowie für Abnahmen und Nachbesserungen. Änderungen am Briefing bedürfen der schriftlichen Zustimmung und werden als Zusatzleistungen behandelt.

3.1. Zusatzleistungen und Nachträge

Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder ergänzende Wünsche, die über das ursprüngliche Briefing hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. Dies betrifft insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, neue Funktionalitäten, alternative Designs oder ergänzende Inhalte.

4. Leistungsbereich Web

4.1. Webdesign-Prozess

Die Agentur arbeitet in Phasen, typischerweise unterteilt in Konzeption, Webdesign und Webentwicklung. Diese können – je nach Projekt – folgende Schritte umfassen:

  1. Briefing & Zieldefinition
  2. Konzeption
  3. Webdesign
  4. Webentwicklung
  5. Testing & Abnahme
  6. Go-Live & Übergabe
  7. Support & Wartung (optional)

Jede Phase wird gesondert abgenommen. Nachträgliche Änderungen nach Abnahme einer Phase gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

4.2. Webentwicklungs-Prozess

Bei Anwendung agiler Methoden (z. B. Scrum) erfolgt die Zielbeschreibung auf Basis eines Product Backlogs. Einzelne Ergebnisse (Inkremente) werden laufend geliefert und abgenommen. Änderungswünsche fließen in das Backlog ein. Die Regelung zu zwei Korrekturrunden gilt ausschließlich für klassische Projektstrukturen.

4.3. Fremdmaterial und Rechteklärung (Webdesign/Webentwicklung)

Sofern Auftraggeber:innen Bildmaterial, Texte oder externe Elemente zur Verfügung stellen, sind sie für die Klärung der Nutzungsrechte verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Haftung für urheber- oder lizenzrechtliche Verstöße, wenn das Material vom Auftraggeber stammt. Bei bereitzustellenden Admin-Zugängen und Hosting-Daten gilt: Die finalen Zugangsdaten werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übergeben.

5. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen

Die Auftraggeber:innen benennen zu Projektbeginn eine verantwortliche Ansprechperson sowie eine:n Stellvertreter:in mit Entscheidungsbefugnis. Sie stellen alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Agentur.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Teilleistungen und Projektphasen können separat abgerechnet werden.

7. Nutzungsrechte

Die Agentur räumt Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Zahlung ein. Für Webdesign gelten die urheberrechtlichen Regelungen entsprechend. Für Webentwicklung gelten einfache Nutzungsrechte zur vereinbarten Nutzung. Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Wiederverwertung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Grundlage ist das Honorarmodell der Allianz Deutscher Designer (AGD).

8. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme erfolgt unverzüglich nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses. Zwei Korrekturrunden pro Phase sind enthalten (bei klassischer Projektstruktur). Weitere Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen. Erfolgt keine Rückmeldung binnen 10 Werktagen, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen (fiktive Abnahme).

8.1. Gewährleistungsfrist bei klassischen Projekten

Für Mängel haftet die Agentur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Ausgenommen sind Verschleißteile, Drittanbieter-Dienste oder Eingriffe Dritter.

9. Leistungsbereich Training

9.1. Allgemeine Bedingungen

Die Schulungen dienen der Wissensvermittlung. Ein konkreter Lernerfolg kann nicht garantiert werden. Für Umsetzung und Lernerfolg sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

9.2. Stornierung und Umbuchung

Stornierungen bis 14 Tage vor Termin sind kostenfrei.
13–7 Tage: 25 %
6–3 Tage: 50 %
Ab 2 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 % der Gebühr.
Umbuchungen in begründeten Fällen möglich.

9.3. Digitale Schulungen (Onlineformate)

Die Teilnehmenden sind für Technik und Internetverbindung verantwortlich. Keine Haftung der Agentur für technische Probleme auf Seiten der Teilnehmenden.

9.4. Vor-Ort-Schulungen

Bei Schulungen in den Räumen der Auftraggeber:innen sind diese für Technik, Räume und Zugang verantwortlich. Verzögerungen durch unzureichende Ausstattung werden zusätzlich berechnet.

9.5. Zugang und Haftung

Zugangsdaten zu Tools, Plattformen oder Testsystemen sind vertraulich zu behandeln und nur während der Schulungsdauer zu nutzen. Die Agentur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

9.6. Fremdmaterial und Rechteklärung (Training)

Sofern Teilnehmende eigene Inhalte oder Daten einbringen, sind sie für Rechteklärung und Sicherheit verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für deren Inhalte.

9.7. Erstellung individueller Schulungsinhalte

Individuelle Schulungskonzepte, Handouts oder Videos werden nur auf ausdrückliche Beauftragung erstellt. Die Nutzungsrechte daran verbleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Weitere Regelungen

10.1. Retainer-Vereinbarungen (regelmäßige Leistungskontingente)

Bei fortlaufender Zusammenarbeit kann eine regelmäßige Pauschale („Retainer“) vereinbart werden. Der Umfang, die enthaltenen Leistungen, Laufzeit sowie Regelungen zu nicht genutzten oder überzogenen Kontingenten werden individuell im Angebot festgelegt.

10.2. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datenverarbeitung

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Wenn eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein AVV abgeschlossen. Bei Drittlanddiensten liegt die Verantwortung zur rechtlichen Bewertung bei den Auftraggeber:innen. Bei Open-Source mit Copyleft informiert die Agentur über potenzielle Einschränkungen.

10.3. Verbraucherrechte (nur B2C)

Verbraucher:innen haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieses erlischt auch dann, wenn die Schulung bereits begonnen hat, sofern die Agentur die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der:die Verbraucher:in ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet hat. Wird mit der Schulung innerhalb der Widerrufsfrist begonnen und ist die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, so hat die Agentur ab dem tatsächlichen Beginn der Schulung Anspruch auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB.

10.4. Printleistungen auf Anfrage

Printbezogene Leistungen (z. B. Druckdatenerstellung, Produktionsbegleitung) werden nur auf ausdrückliche Beauftragung erbracht und unterliegen gesonderten Regelungen, die im jeweiligen Angebot festgelegt werden. Die Verantwortung für die Produktion liegt – sofern nicht anders vereinbart – bei den Auftraggeber:innen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Druckfehler, die nach Freigabe der Druckdaten auftreten.